Im Bistum Augsburg können künftig auch ungeweihte Theologen und Religionspädagogen kirchliche Begräbnisfeiern leiten. Das aktuelle Amtsblatt der Diözese enthält dazu eine Rahmenordnung.
Im Bistum Augsburg können künftig auch ungeweihte Theologen und Religionspädagogen kirchliche Begräbnisfeiern leiten. Das aktuelle Amtsblatt der Diözese enthält dazu eine Rahmenordnung.