kfd begrüßt den Entwurf für ein neues Arbeitsrecht im kirchlichen Dienst

kfd begrüßt den Entwurf für ein neues Arbeitsrecht im kirchlichen Dienst

Laut dem Entwurf soll die private Lebensgestaltung, "insbesondere Beziehungsleben und Intimsphäre" der Beschäftigten, nicht mehr zwangsläufig zu einer Kündigung führen. „Die Vielfalt der Lebensformen in kirchlichen Einrichtungen wird jetzt endlich als eine Bereicherung angesehen,“ betont Prof`in Wuckelt und erläutert: „Demnach spielen Geschlecht, sexuelle Orientierung, Herkunft, Religion und weiteres keine Rolle mehr. Dies sollte eigentlich selbstverständlich sein, dafür macht sich die kfd seit langer Zeit stark.“ Bis zur Beratung des Entwurfs im Ständigen Rat der Bischöfe werden verschiedene Beteiligte des kirchlichen Dienstes ihre Stellungnahme abgeben und ggfs. weitere Korrekturen einbringen.


Für die rund 790.000 Beschäftigten der katholischen Kirche und der Caritas in Deutschland gibt es arbeitsrechtliche Regeln, die in der "Grundordnung des kirchlichen Dienstes" festgehalten sind. Schon lange wünschen sich viele eine Änderung der Vorgaben, die sich bis in den privaten Bereich erstrecken. Gestern veröffentlichte die Deutsche Bischofskonferenz den Entwurf, der im Herbst dieses Jahres verabschiedet werden soll. Die aktuelle Fassung ist seit dem 1. Januar 2016 in Kraft.