D: Bistum Augsburg mildert Regel für Geschenke an den Bischof ab


Das Bistum Augsburg hat für seinen Bischof die Regeln zur Geschenke-Annahme abgeschwächt. Der Bischof, die Weihbischöfe und der Generalvikar (also der Bischofsstellvertreter) dürfen neuerdings auch Geschenke im Wert von mehr als 35 Euro - also über der Schwelle der Geringwertigkeit - annehmen. Sie müssen solche Präsente erst im Nachhinein beim Compliance-Beauftragten oder bei einer von dieser bestimmten Person anzeigen.


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