Franziskus: Bei Anwendung des Kirchenrechts Seelenheil im Blick haben


Das oberste „Lex“, auf das sich das gesamte Kirchenrecht beziehen muss, ist immer das Heil der Seelen: das betont Papst Franziskus an diesem Freitag in einer Botschaft an die Vereinigung Consociatio Internationalis Studio Iuris Canonici Promovendo, die ihr fünfzigjähriges Bestehen feiert.


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