Landgericht erlaubt Umbau der Berliner Hedwigs-Kathedrale

Landgericht erlaubt Umbau der Berliner Hedwigs-Kathedrale

Urheberrechtsklagen von Künstlern zurückgewiesen

Wird die Bodenöffnung im Inneren der Hedwigs-Kathedrale geschlossen oder nicht? Über diese Frage gibt es in der Hauptstadt seit Jahren Streit. Jetzt äußerte sich dazu erneut ein Gericht – zugunsten der Pläne des Erzbistums Berlin.




Berlin - 14.07.2020

Der Innenumbau der Berliner Sankt-Hedwigs-Kathedrale wird nicht auf dem Rechtsweg gestoppt. Das Landgericht Berlin wies am Dienstag Urheberrechtsklagen von Künstlern, die um 1960 an der Ausgestaltung der wiederaufgebauten Kathedrale beteiligt waren, oder deren Rechtsnachfolgern ab. Sie wollten damit die geplante Umgestaltung des Innenraums verhindern. (Aktenzeichen 15 O 389/18)


Kathedrale teilweise eingerüstet


In dem Urteil erklärte der Richter Claas Schaber, das Eigentumsrecht des Erzbistums habe Vorrang vor dem Urheberrecht der Künstler. Beim Umbau werde die bisherige künstlerische Gestaltung des Innenraums nicht nur verändert, sondern beseitigt, so dass die Künstler keine Urheberrechte mehr geltend machen könnten. Das Gericht ließ die Möglichkeit zur Berufung zu; damit ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.


Der Rechtsvertreter der Kläger, Horst Peter, erklärte, es sei noch offen, ob die Kläger in Berufung gehen. Dies entschieden sie in Abstimmung mit dem Verein "Freunde der Sankt Hedwigskathedrale", der sich ebenfalls gegen das Umbauprojekt stellt. Der Vereins-Vorsitzende und frühere Sächsische Wissenschaftsminister Hans Joachim Meyer nannte das Urteil "enttäuschend" und kündigte an, für den Verein sei "das Thema nicht erledigt". 


Bistumssprecher Stefan Förner erklärte, das Erzbistum nehme die Argumente der Kritiker "ernst". Die ausgebauten Kunstgegenstände seien "eingelagert und dokumentiert". Förner gab an, das Erzbistum erwarte in Kürze die staatliche Baugenehmigung, damit die Umgestaltung des Kathedralinneren beginnen könne.


Auch vor dem Verwaltungsgericht Berlin hatten die Kläger im Januar 2019 bereits keinen Erfolg. Es wies zwei Klagen von ihnen mit der Begründung ab, sie hätten im Bereich des öffentlichen Rechts kein Klagerecht. Die Bischofskirche des Erzbistums Berlin ist seit September 2018 für die Sanierung und Umgestaltung geschlossen. Derzeit ist die Kathedrale für die Arbeiten an der Kuppel teilweise eingerüstet.


Der Berliner Erzbischof Heiner Koch hatte das Projekt vor über drei Jahren beschlossen. Zuvor hatte er dazu Experten-Symposien veranstaltet und Voten aller Gremien des Erzbistums eingeholt, die dem Projekt zustimmten. Mit einem Architekten-Wettbewerb eingeleitet hatte das Vorhaben noch Kochs Amtsvorgänger, Kardinal Rainer Maria Woelki, bevor er Erzbischof von Köln wurde.


Zentrale Bodenöffnung als Zankapfel


Denkmalpfleger und Kritiker im Erzbistum wenden sich vor allem dagegen, dass die zentrale Bodenöffnung mit einer Treppe zur Unterkirche beseitigt wird. Der Architekt Hans Schwippert (1899-1973) hatte sie beim Wiederaufbau der Kirche nach 1945 unter Mitarbeit von Künstlern aus Ost- und Westdeutschland angelegt. Bei der jetzigen Umgestaltung wird der Altar ins Zentrum der Rundkirche gerückt, um nach Angaben des Erzbistums Berlin besser nach den gegenwärtigen kirchlichen Vorgaben Gottesdienste feiern zu können. Die Bauarbeiten sind bis 2023 geplant.


Die Berliner Sankt-Hedwigs-Kathedrale gehört zu den bedeutenden katholischen Gotteshäusern in Deutschland. Sie ist eines der historischen Wahrzeichen der Hauptstadt. Die Bischofskirche des Erzbistums Berlin hatte bis zu ihrer sanierungsbedingten Schließung jährlich mehr als 200.000 Besucher. Geweiht wurde der runde Kuppelbau am 1. November 1773. Architektonisches Vorbild war das antike Pantheon in Rom. Seit der Weihe wurde die Kirche bereits dreimal umgestaltet. (gho/KNA)


14.07.2020, 15.40 Uhr: ergänzt um Reaktionen