Ein Kirchengericht hat einen Chorherrn vom Großen Sankt Bernhard mit einem zehnjährigen Sakramentenspende-Verbot und fünfjährigem Hausarrest belegt. Hintergrund der Strafe ist laut einem Bericht der Missbrauch eines Schülers Anfang der 1980er Jahre.
Ein Kirchengericht hat einen Chorherrn vom Großen Sankt Bernhard mit einem zehnjährigen Sakramentenspende-Verbot und fünfjährigem Hausarrest belegt. Hintergrund der Strafe ist laut einem Bericht der Missbrauch eines Schülers Anfang der 1980er Jahre.