Die Schweiz darf einen zum Christentum übergetretenen Pakistaner nicht in sein Heimatland abschieben. Das entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg.
Die Schweiz darf einen zum Christentum übergetretenen Pakistaner nicht in sein Heimatland abschieben. Das entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg.