Stichwort: „Urbi et Orbi“

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22/03/2020

Zweimal im Jahr spendet der Papst diesen besonderen Segen: an Ostern und an Weihnachten. Auch der erste feierliche Segen eines Papstes unmittelbar nach seiner Wahl ist ein „Urbi et Orbi“. Entwickelt hat sich der Segen im Mittelalter; an der alten Fassade der päpstlichen Bischofskirche San Giovanni in Laterano in Rom ist die Segensloggia bis heute erhalten.

Der „Urbi et Orbi“ gilt zunächst der Stadt Rom, weil der Papst als Nachfolger des hl. Petrus Bischof von Rom ist. Dem „Erdkreis“ gilt er angesichts der weltweiten geistlichen Verantwortung des Papstes.

Ablass auch per Internet

Der Empfang des mit einem „Urbi et Orbi“ verbundenen vollkommenen Ablasses ist seit 1967 über das Radio, seit 1985 im Pontifikat von Johannes Paul II. auch über das Fernsehen möglich – und seit 1995 auch durch Übertragungen im Internet.

Früher wurde häufiger gesegnet

In früheren Zeiten wurde der „Urbi et Orbi“ häufiger gespendet – beispielsweise am Gründonnerstag, am Festtag der Heiligen Petrus und Paulus und bei weiteren besonderen Gelegenheiten. Mittlerweile ist es üblich, den Segen Urbi et Orbi nur noch von der Benediktionsloggia des Petersdomes oder aber vom Petersplatz aus zu spenden. Bis 1870, also bis zum Untergang des Kirchenstaates, spendete der Papst den Segen aber auch an anderen päpstlichen Basiliken Roms.

Der Ablass bezieht sich nach katholischer Lehre auf alle zeitlichen Sündenstrafen. Voraussetzung für seinen Erhalt ist, dass die jeweilige Schuld durch Beichte, Kommunionempfang und Gebete sowie Werke der Buße schon getilgt ist. Wie Papst Franziskus unlängst erläutert hat, gilt in diesen besonderen Zeiten der Corona-Pandemie, dass man sich zur Vergebung der Sünden direkt an Gott wendet, insoweit die persönliche „Ohrenbeichte“ bei einem Priester nicht möglich ist.

(vatican news – sk/ck)